Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Mit der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) wurde die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro beziehungsweise bei der Zusammenveranlagung auf 80.000 Euro angehoben. Die erhöhten Einkommensgrenzen gelten erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die nach 2023 angelegt werden. Das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 31. Mai 2024, Az. IV C 5 - S 2439/19/10003 :005) hat nun zur Anwendung des 5. VermBG unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen Stellung genommen.

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Ausgabe 08/2024