Die Forschungszulage – das ideale Förderinstrument für kleine und mittelständische Unternehmen

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) hat die Bundesregierung im Jahr 2020 ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das spätestens seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 zu einem der interessantesten Förderprogramme in Deutschland zählt.

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Hierbei ist die Schwelle beziehungsweise die Definition von Forschung und Entwicklung oft niedriger als auf den ersten Blick vermutet wird.

Die Forschungszulage ist:

  • 4 Jahre rückwirkend beantragbar: Vorhaben können bereits begonnen haben oder beendet sein
  • themenoffen: für alle technisch orientierten Unternehmen in Deutschland relevant
  • dauerhaft angelegt: langfristige Planbarkeit
  • jederzeit möglich: keine festen Einreichungstermine
  • für alle Unternehmensgrößen geeignet: vom Einzelunternehmen bis zum Konzern
  • individuell in der Begutachtung: ohne Wettbewerbsrunden mit anderen Konkurrenzanträgen
  • flexibel: von der Produktneuheit bis hin zur Entwicklung des Produktionsprozesses
  • vertraulich: ohne Veröffentlichung von Projekttiteln und Inhalten

Deutliche Verbesserung der Fördersätze ab 2024

Zum 28. März 2024 wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25 % der Bemessungsgrundlage. Zusätzlich wurde der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition auf 35 %, und der Fördersatz für Auftragsforschung von 15 % auf 17,5 %, angehoben (+7 % für KMU). Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – seit März 2024 auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen eines geförderten F&E Projektes genutzt werden.

Bei Fragen zum Förderprogramm sowie zu individuellen Konditionen (Höhe des Zuschusses) können Sie sich gerne an Ihre RWT-Ansprechpartner wenden.

zurück zur Ausgabenübersicht

Ausgabe 10/2024