Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Durch regelmäßige Wartung, Optimierung und den Austausch von Technologien und Anlagen können nicht nur große Industrieunternehmen ihren Energieverbrauch senken. Investitionen in energieeffiziente Produktionsprozesse lohnen sich auch für kleine und mittlere Unternehmen – umso mehr mit der passenden Förderung.

Mit der Bundesförderung für Energie-und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewerbliche Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.

Die Förderquoten betragen zwischen 10 % und 60 % der förderfähigen Kosten.

Das Förderprogramm umfasst folgende Module:

  • Modul 1: „Querschnittstechnologien“

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern. Jede Anlage beziehungsweise Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/Bestandskomponente ersetzen.Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Höhe der Förderung:

  • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
  • Modul 2: „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, das heißt zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet werden. 

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei kleinen Unternehmen 60 %, bei mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %. Für die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
  • Modul 3: „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“

Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei kleinen Unternehmen 45 %, bei mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
  • Modul 4a/4b: „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung/Premiumförderung“

Über die Basisförderung können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen beziehungsweise Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzenDie Premiumvariante (4b) beinhaltet ein Einsparkonzept.

Höhe der Förderung 4a:

  • Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
  • Modul 5: „Transformationspläne“

Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört unter anderem ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können. Diese Förderung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Höhe der Förderung:

  • Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen beziehungsweise 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 Euro.
  • Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro
  • Modul 6: „Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen“

Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 6 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen, vornehmlich KMU, die mit dem geplanten Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zu individuellen Konditionen der jeweiligen Module (Höhe des Zuschusses) können Sie sich gerne an Ihre RWT-Ansprechpartner wenden.

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Ausgabe 09/2024