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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechte, Pflichten und Chancen

RWT-Webinar
  • Beginn 12.07.2023 10:00
  • Ende 12.07.2023 11:00
  • Ort Online-Event
Bild Webinar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Leitfaden zur Umsetzung

Das HinSchG tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sind dann zur Einrichtung sogenannter interner Meldestellen verpflichtet. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht ab dem 17. Dezember 2023. Bei Nichteinrichtung einer internen Meldestelle droht ab Dezember 2023 ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.

Unternehmen müssen sichere interne Meldestellen einrichten und Prozesse schaffen, die eine Meldung für Hinweisgeber ermöglichen und die gesetzeskonforme und fristgerechte Bearbeitung von Meldungen sicherstellen. Hinweisgeber sollen besser geschützt und Unternehmen soll geholfen werden, interne Verstöße schnell und frühzeitig aufzudecken und zu beheben. Dieses Thema darf auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus kann sich die Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldekanäle auch aus anderen Gesetzen ergeben, zum Beispiel dem ab dem 1. Januar 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das viele Großunternehmen an mittelständische Unternehmen vertraglich weiterreichen.

Bei Rechtsverstößen drohen auch hier Bußgelder bis zu 50.000 €, in besonders schweren Fällen bis zu
500.000 €.

Im RWT-Webinar zeigen wir Ihnen den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich sowie die wesentlichen Handlungspflichten auf und geben Ihnen wichtige Handlungsempfehlungen mit an die Hand.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 

Dr. Anke Thiedemann, LL.M. 
Rechtsanwältin, attorney at law (New York), Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für IT-Recht, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte des TÜV Süd

Organisation

Kristina Fratia
+49 7121 489-326
E-Mail

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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