Nach der Verabschiedung der neuen EU-Direktive „NIS2“ (Network and Information Security 2) im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, diese in deutsches Recht umzusetzen. Diese Deadline ist inzwischen verstrichen und der Referentenentwurf vom Oktober 2024 befindet sich weiterhin in der parlamentarischen Abstimmung.
Mit einer Verabschiedung des neuen Gesetzes rechnen verschiedene Kommentatoren voraussichtlich im März/April 2025.
Der Gesetzesentwurf zielt weiterhin darauf ab, die Resilienz der betroffenen Branchen im Bereich Cyber Security zu stärken.
Die Verpflichtung zur Einführung notwendiger IT- und Cyber Sicherheitsmaßnahmen wird erweitert. Neue Kontrollmaßnahmen mit Fokus auf den Angriffsvektor Mensch, ergänzt um das Thema der Wiederherstellung der IT-Infrastruktur (BCM Prozesse), bilden das Rahmenwerk, für welches die Organe in der Zukunft als Mindestanforderungen haften müssen.
Mit der Anerkennung des Cyber Risikos als eines der zentralen Risiken für die Unternehmensführung sowie für den Going Concern, bekommt die IT- und Cyber Sicherheit die notwendige Bedeutung in der heutigen, von vielerlei Turbulenzen gekennzeichneten Welt. Neben neuen Verpflichtungen für die Geschäftsleitung werden Sanktionsmöglichkeiten durch die nationalen Aufsichtsbehörden erweitert und auf neue Grundlagen gestellt.
Im RWT-Webinar bringen unsere Referenten Sie hinsichtlich des aktuellen Gesetzesentwurfs auf den aktuellen Stand und zeigen Ihnen die Kerninhalte auf. Die RWT-Experten stellen die Inhalte der EU-Direktive sowie des Gesetzesentwurfs vor und informieren über Maßnahmen, die Sie bereits heute angehen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.