Bereits seit Anfang 2024 müssen deutlich mehr Unternehmen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zielt darauf ab, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsbewusstes Handeln der Unternehmen zu unterstützen und zu fördern.
Sind Sie schon bereit für die Herausforderungen der neuen nachhaltigen Berichterstattung? Die Experten der RWT unterstützen Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens.
Welche Anforderungen stellt die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility Directive; kurz: CSRD)? Was bedeutet der doppelte Wesentlichkeitsgrundsatz für Ihr Unternehmen? Welche Unternehmen müssen ab wann berichten und welche Inhalte gehören unbedingt in den Bericht?
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Seit über 75 Jahren beraten wir vor allem nationale und internationale Familienunternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben profitieren auch Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen sowie Stiftungen, Vereine und Einrichtungen der Öffentlichen Hand von unseren Leistungen.
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