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Steuergestaltung 2024: Chancen, Risiken, Fallstricke

Steuergestaltung bezeichnet die legale Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, um die steuerliche Situation von Unternehmen und Privatpersonen zu optimieren. Dabei geht es auch um die aktive Vermeidung von „Dummensteuern“, die derjenige bezahlt, der im Dickicht der sich ständig ändernden Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen den Überblick verliert und dadurch dem Handeln der Finanzverwaltung ausgeliefert ist.

In der Unternehmenspraxis hat sich der Fokus immer mehr vom proaktiven Gestalten auf den verteidigenden Aspekt verschoben. Hintergrund sind die nationalen und internationalen „Anti Base Erosion and Profit Shifting“-Aktionspläne, mit denen politisch unliebsame Steuerstrategien bekämpft werden. Diese Tendenz nimmt durch die krisenbedingt steigende Staatsverschuldung weiter zu. Wer die jüngsten Entwicklungen nicht kennt, zahlt möglicherweise drauf.

Wir stellen Ihnen eine aktuelle Auswahl von Möglichkeiten der Steuergestaltung vor, die Sie kennen sollten. Auch dieses Jahr ist der Gesetzgeber höchst aktiv. Nachdem in der Vergangenheit insbesondere internationale Steuergestaltungen verhindert werden sollten, sind in diesem Jahr auch nationale Gestaltungen im Fokus. Beim Blick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird einem – wie immer – heiß und kalt zugleich. Als Letzterkenntnisinstanz zeigt sie sowohl den Steuerpflichtigen und deren Beratern als auch der Finanzverwaltung so manche (Gestaltungs-)Grenze auf.

Agenda

  1. Gestaltungsrelevante Gesetzgebung 2024 – Finales Wachstumschancengesetz, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, Jahressteuergesetz 2024, Steuerfortentwicklungsgesetz etc.
  2. Entwurf des neuen UmwSt-Erlasses – Ende der Sperrfristlöschung und wichtige Gründe zur Beendigung der Organschaft
  3. Grunderwerbsteuer – Die wundersame Grundstücksvermehrung kraft Verwaltungsvorschrift?
  4. Erweiterte Grundbesitzkürzung – Freud und Leid des Steuerpflichtigen aufgrund aktueller Rechtsprechung
  5. Vermögen falsch geparkt? – Parkhaus als schädliches Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer
  6. Der (fehlende) Zuwendungswille – Notanker im Rahmen der verdeckten Gewinnausschüttung sowie der Schenkungsteuer?
  7. Optimierung der Verlustnutzung – Was kann § 6b EStG leisten?
  8. Bundesverfassungsgericht zur Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften – Was lange währt, wird endlich gut!

Referenten

Daniel Wernicke, LL.M.

Daniel Wernicke, LL.M.

Partner · Geschäftsführer · Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Organisation

Kristina Fratia

Kristina Fratia

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