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Umsatzsteuer-Trends 2024: Was Sie wissen müssen

Das Jahr 2024 bringt Neuerungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts. Damit Sie keine Änderungen verpassen, geben wir Ihnen im RWT-Webinar einen Überblick über die neusten Entwicklungen.

Der EuGH fällte im Juli 2024 ein wegweisendes Urteil im Bereich der Organschaften: Innenumsätze der Organschaft sind auch weiterhin nicht steuerbar. Unabhängig davon, ob einer der beteiligten Unternehmen Vorsteuerabzugsbeschränkungen unterliegt oder nicht. Weitere maßgebliche Neuerungen betreffen Personengesellschaften. Veranstaltungen und Fortbildungen werden vermehrt nicht nur in Präsenz, sondern auch digital angeboten. Das BMF schafft mit seinem Schreiben Handlungsbedarf bei Online-Dienstleistungsangeboten.

Wissenswertes berichten unsere bekannten Umsatzsteuer-Expertinnen Yvonne Auer und Katharina Herzog auch im Bereich der internationalen Umsatzsteuer. So gibt es neue Entscheidungen im Bereich der Reihengeschäfte. So sieht der BFH ein Reihengeschäft zwischen drei Parteien, wenn eine „gebrochene“ Versendung vorliegt.
Im Bereich der festen Niederlassung, also der umsatzsteuerlichen Betriebstätte, gibt es ebenfalls wichtige Urteile, insbesondere zu Konzerngesellschaften.

Unsere Referentinnen werden auch ins Ausland blicken und über dortige Umsatzsteuertrends berichten und stellen weitere aktuelle Themen aus der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung vor.

Referentinnen

Yvonne Auer

Yvonne Auer

Partnerin · Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

E. Katharina Herzog

E. Katharina Herzog

Partnerin · Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Organisation

Kristina Fratia

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