Handelsrecht und Vertriebsrecht
Als national und international tätige Kanzlei mit in den USA und in Australien zugelassenen Anwälten verfügen wir über langjährige Expertise auch auf dem Gebiet internationaler Verträge und unterstützen Sie bei vielen Belangen. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchführung nationaler und internationaler Handels- und Vertriebsverträge, ganz gleich, ob in deutscher oder englischer Sprache.
Allgemeine Vertragsgestaltung
Wir beraten Sie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung, insbesondere betreffend Einkaufs-, Liefer-, Dienstleistungs-, Entwicklungs-, Geheimhaltungs-, Lager- und Transportverträgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir entwerfen und überarbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufs- und Verkaufsbedingungen) und erstellen die entsprechenden Einbeziehungshinweise für den nationalen und internationalen Geschäftsverkehr.
Vertriebsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten beim Aufbau nationaler und internationaler Vertriebssysteme sowie der einheitlichen Gestaltung und Optimierung bestehender Vertriebssysteme, insbesondere auch in kartellrechtlicher Hinsicht. Hierbei unterstützen wir Sie bei der optimalen Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen und Franchiseverträgen sowie von selektiven Vertriebssystemen. Bei internationalen Vertriebsprojekten arbeiten wir mit erfahrenden Partnern in den jeweiligen Ländern zusammen.
Produkthaftung: Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung
Wir beraten Sie betreffend der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften sowie betreffend der Haftung für fehlerhafte Produkte. Auch bei erforderlichen Rückrufmaßnahmen unterstützen wir Sie.