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Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rechtsunsicherheit besteht nach dem Bruch der Ampelkoalition unter anderem auch bezüglich des Zeitplans zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie).

Die CSRD-Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgibt, hätte bis zum 6. Juli 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch erst am 24. Juli 2024 einen Regierungsentwurf vorgelegt und diesen in erster Lesung am 26. September 2024 in den Bundestag eingebracht. Am 16. Oktober 2024 fand eine öffentliche Anhörung von Experten vor dem Rechtsausschuss des Bundestags statt. Wann der Gesetzentwurf für eine zweite und dritte Lesung erneut ins Plenum eingebracht wird, ist zum Redaktionsschluss nicht bekannt. Die EU-Kommission hat jedenfalls Ende September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Am 20. Dezember 2024 besteht letztmals in diesem Jahr die Möglichkeit, das CSRD-Umsetzungsgesetz in Bundestag und Bundesrat zu verabschieden. Ob es hierbei die erforderlichen Mehrheiten findet, ist fraglich.

Sollte eine Verabschiedung im laufenden Jahr nicht mehr gelingen, hätte dies den unmittelbaren Wegfall der Verpflichtung zur Erstellung und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts von Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2024 von rund 500 großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zur Folge. Die meisten dieser Unternehmen werden zwischenzeitlich einen nahezu fertigen Bericht vorliegen haben. 

Konsequenzen für die mittelständischen Unternehmen (große Kapital- und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches) sowie (Konzern-)Mutterunternehmen, die zum 31. Dezember 2025 erstmals unter die Berichtspflicht fallen, lassen sich aus einem solchen Szenario zunächst nicht ableiten. Insbesondere ist davon auszugehen, dass – sollte eine Verabschiedung in diesem Jahr nicht mehr gelingen – diese im Laufe des Jahres 2025 unter einer neuen Regierung erfolgen wird. Auf einen Aufschub der in der CSRD-Richtlinie vorgegebenen Umsetzungsfristen insgesamt zu spekulieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls riskant.

Wir empfehlen, trotz Rechtsunsicherheit am Zeitplan der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung festzuhalten. Sollten Sie damit noch nicht begonnen haben, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Experten beraten Sie hinsichtlich der erforderlichen Schritte.

 

RWTkompakt Ausgabe Dezember 2024

Autoren

Tilman Just

Tilman Just

Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW

Alexander-David Greeb

Alexander-David Greeb

Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW

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