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Die Praxisabgabe an einen Nachfolger

Die häufigste Variante der Praxisabgabe bleibt weiterhin die Weitergabe der Einzelpraxis oder des Anteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft an einen Kollegen. Der Praxisstandort kann erhalten bleiben und die Patientenversorgung ist gewährleistet.

Eine koordinierte Praxisnachfolge sollte bestenfalls langfristig geplant und strukturiert werden. Die einzelnen Schritte der Abgabe sind komplex und zeitintensiv, zumal erst einmal ein Nachfolger gefunden werden muss. Meistens sind die drei Kriterien Kompetenz, Kollegialität und Kaufpreis bei der Auswahl des Nachfolgers entscheidend. Werden diese Kriterien erfüllt, entscheidet letztendlich das Bauchgefühl des Abgebers.

Im Rahmen der Praxisabgabe muss selbstverständlich auch ein Praxiskaufpreis ermittelt werden. Empfehlenswert ist es, sich durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater frühzeitig beraten zu lassen, damit die Abgabe reibungslos geplant und umgesetzt werden kann. Werden wichtige Schritte übersehen, so kann dies zum Stocken oder Scheitern der Praxisabgabe führen.

Stehen ein oder mehrere Nachfolger fest, so muss der Kaufpreis verhandelt werden. Bei der Festlegung des Kaufpreises spielen viele Faktoren wie Anzahl der Arztsitze, Räumlichkeiten und Standort eine Rolle. Sinnvoll ist es, eine Praxisbewertung durchführen zu lassen. Eine Praxisbewertung gibt den ersten Anhaltspunkt für die Höhe des Kaufpreises. Daneben sind aber auch die persönlichen Belange des abgebenden Arztes und des potentiellen Käufers nicht zu unterschätzen: Ist der abgebende Arzt auf die volle Höhe des Kaufpreises für seine Altersrente angewiesen? Ist der Nachfolger gewillt, einen hohen Kredit aufzunehmen oder steht ihm bereits ein Teil des Kaufpreises zur Verfügung? Die Begleitung eines Rechtsanwalts erleichtert die Verhandlungen.

Empfehlenswert ist ebenfalls, so frühzeitig wie möglich, die Praxisabgabe hinsichtlich des ärztlichen Zulassungsrechts prüfen zu lassen. Allein für das Verfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung und beim Zulassungsausschuss ist mit einer Dauer zwischen sechs und zwölf Monaten zu rechnen. Es gibt verschiedene Varianten, eine ärztliche Zulassung auf den Nachfolger zu übertragen. Die zulassungsrechtliche Variante der Übertragung des Arztsitzes beziehungsweise mehrerer Arztsitze auf den Nachfolger muss wohlüberlegt und im Voraus geplant werden. Anwaltliche Expertise ist unabdingbar. Fehler bei der Arztsitzübertragung führen zum Scheitern der Praxisabgabe an den Wunschkandidaten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer erfolgreichen Praxisabgabe und helfen Ihnen bei der Lösungsfindung.

 

Informationen für Ärzte und Heilpraktiker Ausgabe Februar 2024