Freie Unterkunft und Verpflegung: Neue Sachbezugswerte für 2022 stehen fest
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. In 2022 beträgt der Sachbezugswert für freie Unterkunft 241 Euro monatlich (in 2021 = 237 Euro). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt in 2022 um 7 Euro auf 270 Euro.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich folgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2022 (Werte für 2021 in Klammern) | ||
Mahlzeit | monatlich | kalendertäglich |
Frühstück | 56 Euro (55 Euro) | 1,87 Euro (1,83 Euro) |
Mittag- bzw. Abendessen | 107 Euro (104 Euro) | 3,57 Euro (3,47 Euro) |
Beachten Sie: Bei Addition der kalendertäglichen Werte ergibt sich infolge der Rundungen ein Betrag von 9,01 Euro. Es gelten aber 9,00 Euro (270 Euro/30).
RWTkompakt Ausgabe Januar 2022
Quellen: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 760/21 (B) vom 26.11.2021