Nachhaltigkeitsberichterstattung – was müssen Unternehmen beachten
„RWT vor Ort“ informiert zu den finalen ESRS Standards und zur Wesentlichkeitsanalyse
Das Referententeam aus den RWT-Experten Tilman Just, Alexander-David Greeb, Jochen Kugler und Georg Kessler sowie den Gastreferenten der Arqum GmbH – Shana Bauhofer und Thomas Nienhaus – stellte den Teilnehmern der Veranstaltung zunächst die finalen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) vor, die am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission in Form eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht wurden.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die in den ESRS verankerte Wesentlichkeitsanalyse. Die Referenten erläuterten, dass Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, keine Verpflichtung haben, über alle in den ESRS beschriebenen Themen zu berichten, sondern nur über diejenigen, die für sie wesentlich sind. Es besteht jedoch die Verpflichtung, einen organisierten Prozess zur Ermittlung aller wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu etablieren. Die Experten stellten die fünf Schritte vor, wie die Wesentlichkeitsanalyse erfolgen kann.
Die Referenten stellten darüber hinaus die EU-Taxonomie vor, ein Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten. Die EU-Taxonomie ist, wie die CSRD, eine Maßnahme im Zuge des EU Green Deals. Im Fokus stehen sechs definierte Umweltziele. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen erklären, inwieweit ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind.
Weitere Themen der Veranstaltung waren ein vertiefter Einblick in den ESRS E1 Klimawandel, die Umsetzung des ESRS E1 in der Praxis sowie die Implementierung der Berichtserstattung.
Die Referenten gaben den Teilnehmern mit auf den Weg, dass es notwendig sei, sich zeitnah mit den Anforderungen der ESRS zu befassen, um abzuklären ob beziehungsweise in welchem Umfang Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind. Ein Projektteam sollte gegründet werden, wenn die Betroffenheitsanalyse ergeben habe, dass das Unternehmen/die Gruppe berichtspflichtig ist beziehungsweise bald wird. Sofern ein solches Team bereits bestehe, könne bereits mit der Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der wesentlichen zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte begonnen werden und die Einbeziehung der Stakeholder geplant werden.
Die Referenten:
Tilman Just
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Alexander-David Greeb
Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA)
Jochen Kugler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Georg Kessler
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Shana Bauhofer
Senior Projektleiterin, Arqum GmbH
Thomas Nienhaus
Senior Projektleiter, Arqum GmbH