Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2024
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 278 Euro monatlich betragen (in 2023 = 265 Euro). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll 2024 um 25 Euro auf 313 Euro steigen.
Beachten Sie: Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2024 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2023 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 65 Euro (60 Euro)
- kalendertäglich: 2,17 Euro (2,00 Euro)
Mittag- bzw. Abendessen:
- monatlich: 124 Euro (114 Euro)
- kalendertäglich: 4,13 Euro (3,80 Euro)
RWTkompakt Ausgabe Dezember 2023
Quellen: Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 512/23