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Mindestlohn und Minijob: Erhöhte Werte ab 2025

Derzeit gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Nach der „Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung“ (BGBl I 2023, Nr. 321) sind ab dem 1. Januar 2025 dann 12,82 Euro relevant. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Beachten Sie: Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. 

Das heißt: Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich ab dem 1. Januar 2025 eine Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro (12,82 Euro × 130 ÷ 3).

 

RWTkompakt Ausgabe Dezember 2024

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