RWT-Expertentalk: Urlaubsrecht und Mitwirkungspflicht – Was Arbeitgeber wissen müssen
Im Rahmen der „RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ informierten die Referenten Michael Rheinbay, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Hannah Anhorn, Rechtsanwältin, über die jüngsten Entwicklungen im Urlaubsrecht und gaben praxisnahe Empfehlungen zur rechtskonformen Umsetzung.
Die RWT-Experten erläuterten zunächst die grundlegenden Änderungen in der Rechtsprechung. Während früher Urlaubsansprüche regelmäßig zum Jahresende oder spätestens zum 31. März des Folgejahres verfielen, gilt dies heute nicht mehr uneingeschränkt. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter aktiv und nachweisbar darauf hinweisen, dass Urlaubsansprüche verfallen können. Andernfalls bleiben die Ansprüche bestehen – sogar über mehrere Jahre hinweg.
Das BAG hat in einem Urteil vom 31. Januar 2023 konkretisiert, dass Arbeitgeber ihre Mitwirkungspflichten „unverzüglich“ erfüllen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer in der Regel zu Jahresbeginn über ihre verbleibenden Urlaubstage informiert und zur rechtzeitigen Beantragung aufgefordert werden müssen. Abstrakte Hinweise, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder in allgemeinen Merkblättern, genügen dabei nicht.
Die RWT-Experten stellten klar: Wird die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, verfallen Urlaubsansprüche nicht automatisch. Dies kann zur Folge haben, dass sich über Jahre hinweg Ansprüche ansammeln. Zwar könnte eine Verjährung nach drei Jahren grundsätzlich eintreten, jedoch beginnt diese Frist erst mit dem Jahr, in dem der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht tatsächlich nachgekommen ist.
Neben dem Urlaubsrecht wurden im Webinar auch aktuelle Urteile der Arbeitsgerichte vorgestellt, darunter Entscheidungen zur Einrichtung von Homeoffice bei betriebsbedingten Kündigungen sowie zu den Schutzpflichten des Arbeitgebers bei Benachteiligungen durch Dritte.
In einem abschließenden Exkurs gingen die Referenten auf Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 ein, darunter die Einführung elektronischer Arbeitszeugnisse, Änderungen bei Elternzeit- und Familienpflegezeit-Anträgen sowie die Anpassung der Minijob-Grenze auf 556 Euro pro Monat.
Das nächste Webinar der Reihe „RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ findet am 14. Mai 2025 11 Uhr statt und behandelt das Thema „AU-Bescheinigungen und ihr Beweiswert: Neues bei der Entgeltfortzahlung“.