Steuerfortentwicklungsgesetz in stark reduzierter Form verkündet
Das am 30. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Steuerfortentwicklungsgesetz soll die kalte Progression ausgleichen. Zudem wurde das Kindergeld erhöht.
Der Maßnahmenkatalog umfasst für 2025 und 2026 unter anderem folgende Punkte:
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro
(2026: 12.348 Euro), - Erhöhung des Kinderfreibetrags für 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro
(2026: 6.828 Euro), - Anhebung des Kindergelds ab 2025 um 5 Euro pro Monat auf 255 Euro
(2026: 259 Euro), - die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 %
(2026: 2,0 %).
Hintergrund
Das Steuerfortentwicklungsgesetz sah in der ursprünglichen Fassung zahlreiche steuerliche Maßnahmen vor, zum Beispiel:
- Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und
- Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.
Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag war für den 18. Oktober 2024 geplant. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde das Gesetz nun in stark reduzierter Form zum Abschluss gebracht. Ob beziehungsweise welche bisher nicht umgesetzten Aspekte noch einmal aufgegriffen werden, wird die kommende Bundesregierung zu diskutieren haben.
RWTkompakt Ausgabe Februar 2025
Quellen: Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl I 2024, Nr. 449