Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024 möglich
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zuwenden – und das steuer- und beitragsfrei.
Die freiwillige Inflationsausgleichsprämie kann nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden.
Bei den 3.000 Euro handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
Begünstigt sind auch Zahlungen an Minijobber. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, wird sie nicht auf die Minijobgrenze angerechnet.
Die Zahlungen des Arbeitgebers müssen nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
RWTkompakt Ausgabe Dezember 2024