Teilwertansatz bei börsennotierten „hybriden“ Wertpapieren
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 23.08.2023, Az. XI R 36/20) musste jüngst darüber entscheiden, ob für hybride Wertpapiere im Streitjahr (2012) der niedrigere Kurswert als Teilwert angesetzt werden darf oder der höhere Nominalwert angesetzt werden muss. Er entschied zugunsten einer Teilwertabschreibung: Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet.
RWTkompakt Ausgabe Januar 2025