Update E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
RWT-Webinar informiert zu finalen gesetzlichen Anforderungen, Einführung neuer Prozesse und IT-Umsetzung.
Die RWT-Experten erläuterten zunächst den Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung in Deutschland: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2028 ist dann auch der Versand von inländischen B2B-E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend. Im finalen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Oktober 2024 wurden die Details zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland festgelegt. Unter anderem ist darin geregelt, welche E-Rechnungsformate zulässig sind, wie eine E-Rechnung auszustellen ist und was für den Empfang verpflichtend ist. Mit der Einführung der E-Rechnung nimmt die Bundesregierung bereits Vorgaben der Europäischen Union im Rahmen der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) vorweg, die die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnungsstellung und eine digitale Meldepflicht bis Juli 2030 vorsieht.
Ein Schwerpunkt des Webinars lag auf den Herausforderungen, die mit der Umstellung auf die verpflichtende E-Rechnung einhergehen. Dabei stellten die Referenten die Gestaltung von gesetzeskonformen Eingangsrechnungsprozessen als zentrale Aufgabe für Unternehmen heraus. Gleichzeitig wurde das Potenzial der neuen Regelungen betont: Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Rechnungsprozesse zu digitalisieren, effizienter zu gestalten und langfristig Kosten zu sparen.
Die Referenten gingen detailliert auf die neuen Prozesse und deren technische Umsetzung in der IT ein, die mit der Einführung der E-Rechnung verbunden sind. Hierbei wurde insbesondere auf die korrekte Archivierung und die Einhaltung der neuen Prozesse hingewiesen, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Die RWT-Experten wiesen auch auf die Betrugsmethode durch manipulierte digitale Rechnungen hin. Die Betrüger fangen dabei E-Mails mit digitalen Rechnungen ab und ändern die Kontodaten, um so das Geld auf sich umzuleiten.
Darüber hinaus informierten die Referenten über die „Digitalisierungsprämie Plus“ als mögliches Fördermittel, das Unternehmen auch für die Implementierung der E-Rechnung beantragen können.