Update E-Rechnung
RWT-Webinar stellt Neuerungen durch den Entwurf des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG“ vor
Die RWT-Expertin Yvonne Auer, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, stellte den Teilnehmern die Neuerungen vor, die der am 13. Juni 2024 veröffentlichte Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG“ mit sich bringt. Das BMF-Schreiben soll frühzeitig Fragen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 klären.
Die Referentin informierte über die neue Definition der elektronischen Rechnung, den Zeitplan für die Einführung sowie über die ab dem 1. Januar 2025 zulässigen Formate für E-Rechnungen. Darüber hinaus erläuterte sie die Ausstellung, die Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen. Auch die technische Umsetzung der Prozesse für den Empfang und Versand von E-Rechnungen war Thema des Webinars.
Abschließend empfahl die Steuerexpertin bei der Einführung der E-Rechnung eine enge Abstimmung zwischen Vertrieb, Einkauf, Finanzbuchhaltung und IT-Abteilung, eine Analyse der digitalen Prozesse im Unternehmen und die Einführung einer Schnittstelle zur Verarbeitung von E-Rechnungen.