Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene treibt die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit voran: Bereits seit Anfang 2024 sind mehr Unternehmen zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet. Auch an die Inhalte der Berichte werden neue Anforderungen gestellt. Sind Sie bereit für die neue nachhaltige Berichterstattung?
Neue Anforderungen an die nachhaltige Berichterstattung
Mit Veröffentlichung durch den Europäischen Rat im Amtsblatt der EU trat am 5. Januar 2023 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; kurz: CSRD) in Kraft.
Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Die Berichtspflicht soll eine nachhaltige Entwicklung und ein verantwortungsbewusstes Handeln der Unternehmen unterstützen und fördern. Dabei soll mittelfristig die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen mit der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt werden.
Neue Anforderungen an die CSDR-Berichterstattung
Durch eine einheitliche Klassifizierung der Nachhaltigkeitsinformationen sollen Finanzströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht hat binnen 18 Monaten zu erfolgen. Hierzu existiert seit dem 22. März 2024 ein Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSRD-Richtlinie. Diesen können Sie hier einsehen.
Wer ist ab wann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
Bereits seit 2024 betrifft die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich mehr Unternehmen:
Ab dem Berichtsjahr 2024: börsennotierte Unternehmen, für die die nachhaltige Berichterstattung schon jetzt gilt.
Ab dem Berichtsjahr 2025: große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:
- Bilanzsumme: 25 Mio. Euro
- Jahresumsatz: 50 Mio. Euro
- Arbeitnehmer: 250
Ab dem Berichtsjahr 2026: kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen
Ab dem Berichtsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen, die mindestens eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und Nettoumsatzerlöse von mehr als 150 Mio. Euro in der EU erzielen.
Umfang, Inhalte und Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht standardisierte, hochwertige und vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen:
- Belange der Bereiche Umwelt, Soziales und Governance
- Achtung von Menschenrechten
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Diversitätskonzept der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats
Konkretisiert werden die Inhalte der CSRD durch die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei themenübergreifenden allgemeinen Standards liegen insgesamt zehn themenspezifische Standards zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance vor. Die finale Fassung der ESRS wurde durch Delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 und am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Diese Standards sind durch die berichtspflichtigen Unternehmen zu beachten und sind die Grundlage für das Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers. Insbesondere werden in den ESRS die Informationen festgelegt, die ein Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance anzugeben hat.
Die anzugebenden Informationen beinhalten sowohl qualitative als auch quantitative sowie zukunfts- und vergangenheitsbezogene Angaben.
Bei der Berichterstattung ist der sogenannte doppelte Wesentlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen, das bedeutet, Unternehmen müssen sowohl über den Einfluss des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) als auch über den Einfluss von Mensch und Umwelt auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit) berichten.
Neben den zwölf branchenunabhängigen Standards sollen noch branchenspezifische Standards, etwa für die Landwirtschaft, den Bergbau, Öl- und Gasindustrie, sowie Standards für kleinere und mittelgroße Unternehmen und Standards für Nicht-EU Unternehmen erarbeitet werden.
Als einheitliches Format für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaspekte sieht die CSRD-Richtlinie das „European Single Electronic Format“ (ESEF) vor. Dieses von der EU geregelte einheitliche Format soll eine bessere Transparenz, Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der Daten sicherstellen.
Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht
Analog zur finanziellen Berichterstattung muss künftig ein Abschlussprüfer den Nachhaltigkeitsbericht prüfen.
Gegenstand der Prüfung sind:
- die Übereinstimmung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht mit der CSRD sowie den Anforderungen der ESRS,
- der Prozess der Ermittlung der berichteten Informationen,
- die Kennzeichnung nach den Anforderungen des ESEF-Formats sowie
- die Übereinstimmung mit den Indikatoren gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie.
Dabei ist zunächst eine Prüfungspflicht mit begrenzter Sicherheit vorgesehen. Zukünftig ist die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts jedoch mit hinreichender Sicherheit – entsprechend einer Jahres- oder Konzernabschlussprüfung – angedacht.
Unsere Leistungen
Sie benötigen Unterstützung bei den neuen Vorgaben? Wir unterstützen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen:
- Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Berichterstattung Ihrer CSR-Maßnahmen vor.
Kontaktieren Sie uns.Unser Kompetenzteam für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Tilman Just
Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW
Alexander-David Greeb
Assoziierter Partner · Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), Sustainability-AuditorIDW
Susanne Seifert
Senior Managerin Nachhaltigkeitsberichterstattung · Master of Arts
Georg Kessler
Senior Manager · Steuerberater,
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Jochen Kugler
Senior Manager · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW