Unternehmensbewertungen
Die Bewertung von Unternehmen ist in verschiedenen Situationen unverzichtbar und bietet den Akteuren eine Grundlage für ihre Entscheidungen. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung führen wir effizient und qualifiziert Unternehmensbewertungen durch. Dabei sind wir je nach Anlass als Berater, neutraler Gutachter oder als Schiedsgutachter beziehungsweise Vermittler tätig und wenden die jeweils passende Bewertungsmethode an.
Mögliche Bewertungsobjekte
Bewertungsobjekt kann ein ganzes Unternehmen sein oder auch nur ein einzelner Vermögensgegenstand. Häufig sind immaterielle Vermögenswerte Gegenstand einer Bewertung. Die Bandbreite dieser immateriellen Vermögenswerte ist hierbei weit gefasst: Marken, Kundenstämme, Mitarbeiterstämme, Auftragsbestände, vorteilhafte Verträge und Rechte, Technologien, kunstbezogene Werte oder der Geschäfts- oder Firmenwert.
Anlässe für eine Unternehmensbewertung
Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf
Sie wollen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen erwerben? Sie wollen Ihr Unternehmen veräußern? Für die Kaufpreisverhandlungen benötigen Sie einen Anhaltspunkt, welchen Wert ein sachverständiger Dritter dem Unternehmen beilegt. Bewertungen sind häufig auch bei Eigenkapital- oder Fremdkapitalzuführungen sowie bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen erforderlich.
Unternehmensbewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften
Vor allem durch Vorgaben aus dem Aktiengesetz (AktG) und dem Umwandlungsgesetz (UmwG) müssen Unternehmensbewertungen durchgeführt werden. Anwendungsbeispiele sind die Ermittlung angemessener Abfindungen beim Abschluss von Unternehmensverträgen oder die Ermittlung von Umtauschverhältnissen sowie von Barabfindungen im Zusammenhang mit Verschmelzungen.
Unternehmensbewertungen auf vertraglicher Grundlage
Eine Unternehmensbewertung auf vertraglicher Grundlage erfolgt vor allem bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, bei Erbauseinandersetzungen oder bei Abfindungsfällen im Familienrecht.
Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke
Bewertungen für steuerliche Zwecke kommen insbesondere für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke oder im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen zum Tragen. Die Bewertungsvorschriften weichen mitunter erheblich von den allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ab.
Bewertungen für bilanzielle Zwecke
In der externen Rechnungslegung kommen bei der Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände und Schulden regelmäßig Bewertungsmethoden zur Anwendung, die sich an den Grundsätzen für Unternehmensbewertungen ausrichten. Dies sind beispielsweise Kaufpreisallokationen nach HGB oder IFRS, Impairment-Tests nach IFRS oder Werthaltigkeitstests nach HGB.
Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung von KMU
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind stärker inhaberbezogen und weniger formalistisch gekennzeichnet. Bei der Bewertung von KMU sind damit eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Für Zwecke einer sachgerechten Unternehmensbewertung ist eine eindeutige Trennung von privater und betrieblicher Sphäre durchzuführen. Häufig existiert keine schriftlich ausgearbeitete strategische Planung.
Bei Bedarf erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen eine Unternehmensplanung. Hierbei greifen wir auf für KMU geeignete Planungstools zu.
Bei der Unternehmensbewertung von KMU kommen in der Praxis häufig vereinfachte Preisfindungsverfahren zur Anwendung. Hierzu gehören insbesondere Ergebnismultiplikatoren sowie umsatz- und produktmengenorientierte Multiplikatoren.
Sie benötigen eine Bewertung Ihres Unternehmens?
Kontaktieren Sie uns.Unser Kompetenzteam für Unternehmensbewertungen
Tilman Just
Partner · Geschäftsführer · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-AuditorIDW
Gregor Bartle
Partner · Wirtschaftsprüfer, Steuerberater