Erbrecht und Vermögensnachfolge
Schenkungen rechtzeitig planen
Viele Probleme lassen sich dadurch vermeiden, dass Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation übertragen wird. Ein Fachanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, bringt die dafür nötige Expertise ein. Auf diese Weise können schenkungsteuerliche Freibeträge genutzt werden, unter Umständen auch mehrfach.
Weiterhin kann ein Anwalt für Erbrecht beraten, ob die Schenkung im Erbfall unter den Erben auszugleichen oder auf einen etwaigen Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Durch vertragliche Rückforderungsrechte kann sich der Schenker das übertragene Vermögen zurückholen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt wie zum Beispiel eine Ehescheidung beim Beschenkten oder eine unerwartet hohe Belastung mit Schenkungsteuer.
Den Erbfall regeln
Im Erbfall kann es zu zahlreichen Szenarien kommen, in denen ein Rechtsanwalt zur Klärung beiträgt:
- Ist nicht geregelt, auf wen der Nachlass übergehen soll, kann dies erhebliche Probleme verursachen.
- Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nicht selten zum Streit führt.
- Befindet sich im Nachlass ein Betrieb oder eine Unternehmensbeteiligung, muss die Erbfolge mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen.
- Geschiedenen hilft ein Anwalt für Erbrecht, dass ihr Nachlass oder Teile davon nicht über Umwege wieder beim früheren Ehegatten landet.
- Wer in einer Patchworkfamilie lebt, muss sich zum Beispiel überlegen, ob nur die eigenen Abkömmlinge oder daneben auch die des Partners beziehungsweise der Partnerin bedacht werden sollen.
- Gehören zu den Erben auch Minderjährige, ist zu klären, ob ihnen eine Person zur Seite gestellt wird, die das ererbte Vermögen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verwaltet.
- Im Einzelfall kann es sich auch anbieten, den Nachlass einer Stiftung zukommen zu lassen.
Gern unterstützen wir Sie in diesen und ähnlichen Fällen.
Umfassende Beratung aus einer Hand
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie hinsichtlich:
- Nachfolgekonzepte
- Gestaltungsmaßnahmen zur Verringerung der Erbschaftsteuerbelastung
- Verträge zur Übertragung von Betrieben, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögensgegenständen
- Schenkungsverträge
- Testamente
- Ehe- und Erbverträge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- General- und Vorsorgevollmachten
- Stiftungen
Bei der Erbrechtsberatung ziehen wir bei Bedarf unsere Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge hinzu.
Planen Sie frühzeitig Ihre Vermögensnachfolge und regeln Sie den Erbfall!
Kontaktieren Sie uns.Unser Kompetenzteam für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Stefan Götz
Partner · Geschäftsführer · Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Georg Kessler
Senior Manager · Steuerberater,
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Ivan Schwagerus
Senior Manager · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Louis Möhrle
Rechtsanwalt
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