Wirtschaftsstrafrecht: Der Wind wird rauer

Die Anwälte der RWT beraten und vertreten Sie als Unternehmen oder Unternehmer in allen Belangen des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere umfassende Expertise und langjährige Erfahrung kommt Ihnen dabei zugute. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht übernehmen wir sowohl Straf- als auch Bußgeldverfahren. 

Zu unseren Schwerpunkten zählen im Wirtschaftsstrafrecht insbesondere das Steuerstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Datenschutzstrafrecht, die Geldwäschebekämpfung sowie Hinweisgebersysteme (Whistleblowing).

Die Bedeutung von spezialisierten Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist kein homogenes, durch ein zentrales Gesetz geprägtes Rechtsgebiet. Die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften finden sich weit zerstreut in vielen Gesetzen und Verordnungen. 

Aufgrund von sich ständig verschärfenden rechtlichen Anforderungen, national wie global, wird es für Unternehmen und deren Geschäftsleitung, Sonderbeauftragte und Mitarbeiter zunehmend schwieriger, sich vollständig „compliant“, also rechtstreu, zu verhalten. 

Hinzu kommt eine wachsende Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und auch ein konsequenteres Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden. Leicht geraten so Unternehmensleitung und Mitarbeiter ins Fadenkreuz von strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungen. Diese müssen mit empfindlichen Strafen oder Bußgeldern rechnen. Dem Unternehmen selbst droht überdies die Verhängung von Verbandsbußen, von einem Reputationsschaden ganz zu schweigen.

Deshalb sollten sich Unternehmen in solchen Fällen rechtzeitig an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat. 

Im Wirtschaftsstrafrecht kommt es auf die richtige Verteidigungsstrategie an

Wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt, gilt es, sich als Beschuldigter oder als Unternehmen möglichst frühzeitig gegenüber der Staatsanwaltschaft, dem Zoll oder anderen Ermittlungsbehörden zu positionieren. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich in allen Verfahrensstadien die prozessualen Rechte wahrnehmen. 

Der richtige Umgang mit den Ermittlungsbehörden verlangt wirtschaftsrechtliche Erfahrung ebenso wie Fingerspitzengefühl und professionelle Kommunikation. Nicht immer ist „Mauern“ der richtige Weg. Zur rechten Zeit kann eine kooperative Mitwirkung sachgerecht sein und den Weg zu günstigen Verfahrensabschlüssen ebnen. 

Interne Untersuchungen

Erfährt das Unternehmen intern von Anhaltspunkten für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen, beispielsweise durch Hinweisgeber, gehört es zu den Compliance-Pflichten der Geschäftsleitung, den Sachverhalt aufzuklären. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz ist hiermit vermehrt zu rechnen.

Im Rahmen von Internal Investigations sind wiederum Recht und Gesetz einzuhalten, insbesondere auch die Schnittstellen zum Beispiel zu kollektivarbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Belangen zu berücksichtigen. 

Vermeiden ist besser als verteidigen

Neben Sanktionen wie Strafen oder Bußgeldern droht im Falle von Ermittlungsverfahren auch ein erheblicher Schaden für den guten Ruf des Unternehmens. Diesem hohen Risiko sind angemessene Compliance-Management-Maßnahmen entgegenzusetzen. 

Ausgehend von einer Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung (tone from the top) sind etwa im Unternehmen bestehende Risiken zu analysieren, zu bewerten und sodann – risikoorientiert – Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter oder Mitarbeiterschulungen. Ein gutes Compliance-Management-System sollte dabei stets maßgeschneidert sein. 

Ermittlungsbehörden unterscheiden nicht zwischen großen oder mittelständischen Unternehmen. Wirtschaftlich betrachtet treffen jedoch verhängte Sanktionen den Mittelstand häufig ungleich härter. Auf den Punkt brachte es daher Paul McNulty, ehemaliger US-Staatsanwalt: „The cost of non-compliance is great. If you think compliance is expensive, try non-compliance.” 

Unsere Leistungen

  • Individualverteidigung von Führungskräften im Ermittlungsverfahren, bei behördlichen Durchsuchungen und Vernehmungen bis hin zur Prozessvertretung
  • Verteidigung von Unternehmen 
  • Interne Untersuchungen
  • Beratung zu Compliance-Management-Systemen/Prävention

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Kontaktieren Sie uns.
Christoph Sperlich

Christoph Sperlich

Senior Manager · Rechtsanwalt, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter TÜV Rheinland

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