Die „Digitalisierungsprämie Plus“ – das passende Förderinstrument für die E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Dieser Digitalisierungsprozess bedeutet für Unternehmen zunächst einen gewissen Aufwand, gleichzeitig aber auch eine große Chance für effizientere Prozesse und innovative Geschäftsmodelle.
Mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ fördert die L-Bank in Baden-Württemberg (ähnliche Förderprogramme gibt es auch in anderen Bundesländern) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung der E-Rechnung, aber auch bei:
- Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (zum Beispiel Cloudtechnologien, Digitale Vertriebskanäle, ITK-Sicherheit, KI-Anwendungen)
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen, Lizenzen und Schulungen
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
- Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss) für kleinere Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme von 5.000 Euro bis 15.000 Euro.
- Höhe des Zuschusses: 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro
- Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss) für größere Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme von 15.000 Euro bis 100.000 Euro.
- Höhe des Tilgungszuschusses: 4 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 4.000 Euro
Bei Fragen zum Förderprogramm sowie zu individuellen Digitalisierungsvorhaben wie beispielsweise der E-Rechnung können Sie sich gerne an Ihren RWT-Ansprechpartner wenden.
RWTkompakt Ausgabe April 2025