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E-Rechnung – Rechtliche Vorgaben und technische Umsetzung

RWT-Webinar informiert über den Stand der Gesetzgebung

Die RWT-Experten Yvonne Auer und Rafael Gawenda erläuterten den Teilnehmern zunächst die Zielsetzungen bei der E-Rechnung aus Sicht der Unternehmen (beispielsweise Effizienzgewinne innerhalb der Unternehmen und mit Geschäftspartnern, Reduktion von Abstimmaufwänden (FiBu), Nutzung von Automatisierung in Prozessen) und aus Sicht der Finanzverwaltung (Anpassung des Umsatzsteuersystems an die digitale Wirtschaft, Reduzierung der Umsatzsteuerlücke).

Die Referenten informierten über den aktuellen Stand im Gesetzgebungsprozess: Der Bundestag hat Ende Februar 2024 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 22. März 2024 vorgesehen. Im Falle einer Zustimmung soll dann für die E-Rechnung nachfolgender Zeitplan gelten:

  • ab 1. Januar 2025:
    • Vorrang der Papierrechnung wird aufgehoben
    • Deutsche Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
  • ab 1. Januar 2027:
    • verpflichtender Versand von inländischen B2B E-Rechnungen, sofern der Jahresumsatz eines Unternehmens über 800.000 Euro liegt
  • ab 1. Januar 2028:
    • Versand von inländischen B2B E-Rechnungen für alle Unternehmer verpflichtend

Die RWT-Experten hoben hervor, dass die Herausforderung im aktuellen Jahr darin liege, das jeweilige System zu analysieren und gegebenenfalls anzupassen, um auf die voraussichtliche Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 gerüstet zu sein.

Zum Abschluss gaben die Referenten den Teilnehmern mit, sich frühzeitig vorzubereiten und schon heute ihre digitalen Prozesse von morgen zu gestalten.

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