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Update Verrechnungspreise: Änderung bei den Vorlagefristen und neue Transaktionsmatrix

Am 26. September 2024 hat der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet (veröffentlicht am 29.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323). Aus Verrechnungspreissicht relevant sind insbesondere Änderungen im Hinblick auf Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten in § 90 Abs. 3 und 4 AO. 

Neue Rechtslage

Seit dem 1. Januar 2025 hat der Steuerpflichtige innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ohne gesonderte Aufforderung folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • eine sogenannte „Transaktionsmatrix“ 
  • Dokumentation der außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle 
  • Master File (falls Konzernumsatz > 100 Mio. Euro)

Das gesamte Local File (oder gegebenenfalls einzelne Bestandteile, die für die Betriebsprüfung von besonderem Interesse sind), ist somit erst nach einer weiteren Aufforderung innerhalb von 30 Tagen vorzulegen. 

Bei der Transaktionsmatrix handelt es sich um einen ersten groben Überblick der Geschäftsvorfälle, in der folgende Informationen enthalten sein müssen:

  • der Gegenstand und die Art der Geschäftsvorfälle, 
  • die an den Geschäftsvorfällen Beteiligten unter Kennzeichnung von Leistungsempfänger und Leistungserbringer, 
  • das Volumen und das Entgelt der Geschäftsvorfälle, 
  • die vertragliche Grundlage, 
  • die angewandte Verrechnungspreismethode,
  • die betroffenen Steuerhoheitsgebiete und 
  • ob Geschäftsvorfälle nicht der Regelbesteuerung im betreffenden Steuerhoheitsgebiet unterliegen.

Wird eine Transaktionsmatrix nicht vorgelegt, ist ein Zuschlag von mindestens 5.000 Euro festzusetzen (vgl. neuer § 162 Abs. 4 S. 1 AO).

Folgen für die Praxis

Die Neuregelung hat laut Gesetzesbegründung das Ziel, zu einer „effektiveren und beschleunigten Außenprüfung“ beizutragen. Auf den ersten Blick scheint dieses Ziel durch die Neuregelung durchaus erreichbar. Allerdings kann diese durch die weitere Aufforderung zur Abgabe eines Local Files innerhalb von 30 Tagen verpuffen. Die Neuerstellung eines Local Files innerhalb von nur 30 Tagen ist erfahrungsgemäß nur schwer möglich. Es wird daher auch weiterhin notwendig sein, die gesamte Dokumentation beziehungsweise zumindest große Teile davon vorzubereiten, um einer etwaigen Vorlagepflicht rechtzeitig nachkommen zu können.

RWT Transfer Pricing Tool

Die Transaktionsmatrix lässt sich im webbasierten Verrechnungspreis-Tool der RWT sehr gut darstellen. Durch wenige Programm-Anpassungen kann diese bereits erstellt werden. Dabei können auch Teile des Local Files einfließen, beziehungsweise direkt ein- oder ausgeblendet werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

RWTkompakt Ausgabe Februar 2025

Autorinnen

Martina Henning

Martina Henning

Assoziierte Partnerin · Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

Svenja Koch

Svenja Koch

Managerin · Steuerberaterin

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