Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese umfassen unter anderem Änderungen in Hinblick auf die Berichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen nach der CSDDD (Europäische Lieferkettenrichtlinie). Bereits im November 2024 kündigte die EU-Kommission die Absicht an, den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge des Omnibus-Verfahrens deutlich zu reduzieren und dadurch die Unternehmen bürokratisch zu entlasten. 

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