VATifier by RWT

Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in EU-Länder grenzüberschreitend verkaufen, sind verpflichtet, in ihren Rechnungen die gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer Kunden anzugeben. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben liegt bei den Unternehmen. Falls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nicht korrekt sind, kann es notwendig sein, die Umsatzsteuer auf eigentlich steuerfreie Lieferungen oder nicht steuerbare sonstige Leistungen nachträglich zu entrichten.

Daher ist es entscheidend, dass die verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern korrekt sind.

Yvonne Auer

Yvonne Auer

Partnerin · Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Beratung zur Umsatzsteuer – in Deutschland und im Ausland

Beratung zur Umsatzsteuer – in Deutschland und im Ausland

Mehr erfahren
Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Mehr erfahren